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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Stand: 02.01.2024

    § 1              Geltungsbereich

    1.1              Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle zwischen der elbcloud Tech Solutions GmbH mit Sitz und Geschäftsadresse wie im Impressum auf der Website www.elbcloud.de angegeben („elbcloud“) und dem Kunden von elbcloud („Kunde“) geschlossenen Verträge (der Kunde zusammen mit elbcloud im Folgenden die „Parteien“ und jeweils einzeln eine „Partei“).

    1.2              Der Vertrag zwischen elbcloud und dem Kunden („Vertrag“) basiert – jeweils als integralem Vertragsbestandteil mit aufsteigender Geltungspriorität – auf (i) diesen AGB, (ii) dem Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag gemäß Art. 28 und 29 DSGVO („Auftragsverarbeitungsvereinbarung“) sowie (iii) einem oder mehreren Rahmenverträgen mit den kommerziellen Eckpunkten des Vertrags (jeweils „Commercial Agreement“) samt diesen angehängten Leistungsanhängen und Branchenanhängen und den sonstigen individualvertraglichen Vereinbarungen.

    1.3              Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen elbcloud und dem Kunden, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

    1.4              Mit Vertragsschluss sichert der Kunde elbcloud zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.

    1.5              Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, elbcloud hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn elbcloud in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

    1.6              Für die Inanspruchnahme von im Zusammenhang mit den Leistungen von elbcloud angebotenen Drittleistungen („Third Party Services“) von Drittparteien („Third Party Partners“) gelten, sofern dies eine eigenständige Vertragsbeziehung erfordert und es sich beim Third Party Partner nicht nur um einen Lieferanten von elbcloud handelt, die dafür zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Third Party Partner gesondert abgeschlossenen Vertragsbedingungen („Third Party Partner Agreement“).

    § 2              Vertragsschluss

    2.1              Der Vertrag wird grundsätzlich unter Verwendung eines gesonderten Commercial Agreements geschlossen werden. Sofern Gegenstand des Vertrags lediglich die Bestellung von Hardware oder Software(-lizenzen) ist, kann der Vertrag auch ohne Verwendung eines Commercial Agreements geschlossen werden.

    2.2              Sofern ein Vertrag unter Verwendung eines Commercial Agreements geschlossen werden soll, richtet sich das Zustandekommen des Vertrags nach dem Commercial Agreement bzw. nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.

    2.3              Sofern ein Vertrag ohne Verwendung eines Commercial Agreements zur Bestellung von Hardware oder Software(-lizenzen) geschlossen werden soll, kommt ein Vertrag erst zustande, sobald dem Kunden eine mit dessen letzter Willenserklärung übereinstimmende Auftragsbestätigung über die Eckpunkte des Hardware- bzw. sonstigen Produkt-Erwerbs von elbcloud („Auftragsbestätigung“) zugeht. Vor Zustandekommen des Vertrags von elbcloud getätigte Ausführungshandlungen stellen keine konkludente Auftragsbestätigung oder Annahme dar.

    2.4              Sofern der Kunde zu einem Angebot von elbcloud die Annahme erklärt hat, sich jedoch zwischenzeitlich dem Angebot zugrundeliegende Konditionen, Berechnungsgrößen, Preise von Lieferanten, Leistungsmodalitäten oder sonstige für das Angebot relevante Faktoren mit der Folge geändert haben, kann elbcloud dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu entsprechend geänderten Konditionen zukommen lassen. Ein Vertrag kommt dann abweichend zu Ziffer 2.3 durch Schweigen zustande, sofern der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht.

    2.5              Angebote von elbcloud sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt ist.

    § 3              Leistungserbringung

    3.1              elbcloud wird für die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu erbringenden Leistungen qualifiziertes Personal einsetzen, wobei elbcloud dabei in eigener Verantwortung entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden.

    3.2              elbcloud kann für die Leistungserbringung Drittanbieter einsetzen, insbesondere Hersteller und Lieferanten von Hard- und Software (im Folgenden „Lieferanten“ oder einzeln „Lieferant“). Als Lieferanten sind nur solche Drittanbieter zu verstehen, die elbcloud diejenige Hard- oder Software liefern, deren Überlassung Teil der geschuldeten Leistung gegenüber dem Kunden ist.

    3.3              Erbringt elbcloud die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten und informiert elbcloud den Kunden im Angebot hierüber, sodass er die Möglichkeit hat, die Lieferanten-AGB zur Kenntnis zu nehmen, gelten die Vertragsbedingungen des Lieferanten entsprechend (im Folgenden: „Lieferanten-AGB“) und ergänzen diese AGB. Auf Verlangen des Kunden wird elbcloud dem Kunden die Lieferanten-AGB zur Verfügung stellen.

    3.4              Besteht ein Widerspruch zwischen diesen AGB und den Lieferanten-AGB, gehen diese AGB vor.

    § 4              Mitwirkung des Kunden

    4.1              Der Kunde ist verpflichtet, elbcloud bei ihren Tätigkeiten zu jeder Zeit und nach besten Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der von elbcloud geschuldeten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und für elbcloud kostenlos erbracht werden. Zu den Mitwirkungsleistungen des Kunden zählt insbesondere, alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die für elbcloud zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen notwendig sind. Dies schließt insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen ein:

    ·       Beschaffung und schriftliche Bereitstellung aller Daten, Informationen, Unterlagen sowie der Infrastruktur, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind,

    ·       rechtzeitige und bedarfsgerechte Herbeiführung von Abstimmungen und Entscheidungen,

    ·       Bereitstellung von Datenträgern in einem technisch einwandfreien Zustand, sowie

    ·       Benennung einer für die Bereitstellung verantwortlichen Person sowie des im Falle ihrer Abwesenheit zuständigen Vertreters.

    4.2              Soweit die von elbcloud geschuldete Leistung die Wartung von Hardware, Software oder sonstiger IT-Infrastruktur betrifft, treffen den Kunden darüber hinaus folgende Mitwirkungspflichten:

    ·       Vorhandensein eines dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitskonzeptes (insb. Firewall und Netzwerktrennung),

    ·       Vorhandensein von verwaltbaren Netzwerkkomponenten (Drucker, Switche, Router, Firewall),

    ·       sämtliche vom Kunden eingesetzte Software verfügt über laufende Support-/Updateverträge (insb. Betriebssysteme, Backup- und Sicherheitssoftware), sowie

    ·       regelmäßige und durch qualifizierte Mitarbeiter des Kunden durchgeführte Überwachung der Temperatur, Luftfeuchtigkeit sowie von Wasser- und Rauchbildung im Serverraum.

    4.3              Der Kunde ist verpflichtet, sowohl bezüglich der Leistungen von elbcloud als auch der Third Party Services eine missbräuchliche oder unautorisierte Nutzung und die Umgehung von Service-Einschränkungen durch Angestellte oder Dritte nach besten Kräften zu unterlassen bzw. zu unterbinden, insbesondere (i) durch das Auffinden von Sicherheitslücken zum Ausnutzen der von elbcloud bereitgestellten Dienste oder den Versuch, Sicherheitsmechanismen oder Filterfunktionen zu umgehen, (ii) durch das Deaktivieren solcher Dienste (wie ein Denial-of-Service-Angriff (DoS) auf solche Dienste) oder jedes andere Verhalten, das versucht, solche Dienste zu stören, zu deaktivieren oder zu überlasten, (iii) durch schädlichen Code, das Übertragen von Code, Dateien, Skripten, Agenten oder Programmen, die Schaden anrichten sollen (einschließlich Viren oder Malware) oder das Verwenden automatisierter Mittel (wie Bots), um Zugriff auf die Dienste zu erhalten oder diese zu nutzen und (iv) durch unautorisierten Zugriff bzw. den Versuch, unbefugten Zugriff auf die Dienste zu erhalten.

    § 5              Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt

    5.1              Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, sind Liefertermine oder -fristen unverbindlich.

    5.2              elbcloud kommt mit ihrer Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Kunde elbcloud zuvor abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zu Leistungserbringung gesetzt hat. Die Abmahnung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform.

    5.3              Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die elbcloud die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat elbcloud nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Netzwerkausfälle. Dies gilt auch, wenn die in Satz 1 genannten Liefer- und Leistungsverzögerungen bei Lieferanten oder anderen Erfüllungsgehilfen von elbcloud eintreten.

    5.4              In den unter Ziffer 5.3 genannten Fällen ist elbcloud berechtigt, auch bei verbindlich vereinbarten Terminen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

    § 6              Service Level Agreement

    6.1              Während der Betriebszeit, die auf 7*24 Stunden pro Kalenderwoche festgelegt ist, stehen dem Kunden die Leistungen zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung, sofern anwendbar.

    6.2              Als Servicezeit ist die Zeit von 8:00-18:00 Uhr von Montag bis Freitag vereinbart, mit Ausnahme von Feiertagen im Bundesland Hamburg. Während der Servicezeit sind Mitarbeiter von elbcloud per Telefon, Ticketsystem oder E-Mail erreichbar, um alle Vorgänge wie Incidents, Problems oder sonstige Anfragen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

    6.3              Ein Incident wird definiert als ein Ereignis, das nicht Teil der Leistungen von elbcloud ist, und das eine Unterbrechung oder Minderung der Leistungsqualität verursacht. Ein Incident liegt nur vor, wenn ein Arbeitsprozess des Kunden in negativer Weise beeinflusst ist. Ein Problem bezeichnet zusammenfassend mehrere inhaltlich zusammenhängende Incidents. Es liegt kein Incident oder Problem vor, sofern lediglich Third Party Services betroffen sind.

    6.4              Es werden folgende Service Levels mit der entsprechenden Response Time definiert:

    ·       keine Auswirkung: es liegt kein Incident oder Problem vor, sondern lediglich eine sonstige Anfrage (Response Time: acht Stunden)

    ·       geringfügige Auswirkung: es liegt ein Incident oder Problem vor, aber der Arbeitsprozess ist weiterhin durchführbar, wenn auch verzögert, durch Verwendung von Workarounds oder mit leichten Beeinträchtigungen (Response Time: vier Stunden)

    ·       schwerwiegende Auswirkung: es liegt ein Incident oder Problem vor und der Arbeitsprozess ist nicht durchführbar (Response Time: zwei Stunden)

    ·       Krise: es liegen mehrere Incidents oder Problems vor und mehrere Arbeitsprozesse sind nicht durchführbar (Response Time: zwei Stunden)

    6.5              elbcloud beginnt mit der Beseitigung von Incidents und Problems sowie mit der Bearbeitung von sonstigen Anfragen nach Meldung durch den Kunden über das Ticketsystem spätestens innerhalb der Response Time und bemüht sich nach besten Kräften, die vertraglichen Leistungen proaktiv wiederherzustellen, wobei dies vorläufig auch durch einen Workaround erfolgen kann, sofern der Workaround für den Kunden zumutbar ist. Die Response Time läuft grundsätzlich nur während der Servicezeit.

    6.6              Die Beurteilung des Service Levels erfolgt durch elbcloud. Der Kunde kann auf Basis qualifizierter Informationen eine angepasste Einstufung in das entsprechende Service Level über das Ticketsystem vorschlagen, die elbcloud sodann prüfen wird. Bei unterschiedlichen Ansichten zum Service Level gilt die Einschätzung von elbcloud.

    § 7              Nutzungsrechte

    7.1              Soweit elbcloud für die Erbringung ihrer Leistungen auf IT-Systeme des Kunden zugreifen und/oder diese bearbeiten muss, räumt der Kunde elbcloud, soweit für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer der Leistungserbringung beschränkte, inhaltlich auf den Umfang und den Zweck des Vertrages beschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein.

    7.2              Sämtliche Rechte an Leistungen und Leistungsergebnissen von elbcloud, insbesondere Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte, verbleiben bei elbcloud, soweit dem Kunden nicht durch diese AGB oder durch schriftliche Vereinbarung Rechte ausdrücklich eingeräumt werden. Allein elbcloud darf diese Rechte nutzen und am Markt kommerziell anbieten. Auch insoweit elbcloud im Einzelfall für den Kunden individuelle Programmier- oder Softwareentwicklungsleistungen erbringt, stehen sämtliche daran bestehenden gewerblichen und geistigen Schutzrechte, einschließlich von Urheber- und etwaigen Patentrechten elbcloud zu. Dies umfasst sämtliche an dem Quellcode und dem Objektcode der Software und den dazu gehörenden Algorithmen, Analysen, Diagrammen, Tests, Berichten und sonstigen Dokumentationen bestehenden gewerblichen und geistigen Schutzrechte, einschließlich von Urheber- und Patentrechten.

    7.3              Der Kunde ist nicht berechtigt:

    ·       Hinweise auf elbcloud, Hinweise auf das geistige Eigentum von elbcloud oder Lizenzgebern zu entfernen oder zu verändern,

    ·       Leistungen (weder ganz noch teilweise) in irgendeiner Form Dritten zum Zweck der Verwendung im operativen Geschäft zugänglich zu machen oder an Dritte zu lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, oder zu übertragen oder abzutreten, zu vertreiben, öffentlich zu machen, zu hosten, outzusourcen, ein Timesharing oder eine sonstige gemeinsame Nutzung zuzulassen, oder in sonstiger Weise zu verwerten (soweit das nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart wurde),

    ·       Leistungen (weder ganz noch teilweise) zu kopieren, reproduzieren, dekompilieren, verteilen, veröffentlichen, herunterladen, offenlegen, versenden oder übertragen, unabhängig vom Übertragungsmedium, sei es elektronisch, mechanisch, durch Aufnahmen, durch Fotokopie, durch Reverse Engineering oder auf sonstigem Weg (soweit das nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart wurde),

    ·       Leistungen zu verändern, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, auseinanderzunehmen oder anderweitig zu übertragen (einschließlich der Analyse von Datenstrukturen oder ähnlichen Materialien) oder

    ·       Leistungsergebnisse oder Leistungsvergleichstests Dritten zugänglich zu machen.

    7.4              Der Kunde berücksichtigt die Urheber- und Patentrechte der Lieferanten und nimmt keine Handlungen vor, die diese Rechte beeinträchtigen.

    7.5              Soweit nicht – insbesondere im Angebot oder den Lieferanten-AGB – abweichend vereinbart, erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare Nutzungsrecht zum Zwecke der vertraglich vereinbarten Nutzung von Software. Der Kunde darf Software nur zur Abwicklung interner Geschäftsvorfälle verwenden. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende, vollständige oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Software zum Zwecke ihrer Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Software.

    7.6              Die Dekompilierung eines ggf. überlassenen Softwarecodes ist nur in den Fällen nach § 69e UrhG erlaubt. Eine Dekompilierung ist nur zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen erlaubt und nur, wenn die dafür notwendigen Informationen nicht anderweitig beschafft werden können. Solche Informationen muss der Kunden zunächst bei elbcloud bzw. beim Lieferanten anfordern. elbcloud ist bereit, dem Kunden die erforderlichen Informationen, insbesondere über Schnittstellen zu anderen Programmen, gegen gesonderte Vergütung des Aufwandes zur Verfügung zu stellen. Beabsichtigt der Kunde, für die Dekompilierung Dritte einzuschalten, bedarf dies der schriftlichen Genehmigung von elbcloud.

    7.7              Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung der störungsfreien Benutzbarkeit trägt der Kunde die Beweislast.

    7.8              Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vom Kunden nach § 8 zu leistenden Vergütung.

    7.9              Bei der Überlassung von Software eines Lieferanten, sind stets die Lizenzbedingungen des Lieferanten vorrangig zu beachten.

    § 8              Vergütung

    8.1              Der Kunde hat die Leistungen von elbcloud – sofern anwendbar – gemäß dem Commercial Agreement und in sonstigen Fällen gemäß der Auftragsbestätigung zu vergüten.

    8.2              Sämtliche Vergütungen werden zuzüglich der gesetzlichen, gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt und sind spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

    8.3              Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der ausstehende Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. elbcloud bleibt es vorbehalten, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist elbcloud berechtigt, die fällige Forderung an ein Inkassobüro zur Einziehung der ausstehenden Forderung abzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu tragen. Dies gilt auch für solche Kosten, die elbcloud durch die gerichtliche Geltendmachung bzw. Durchsetzung der ausstehenden Forderung entstehen.

    8.4              Sämtliche Eigentumsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vom Kunden gemäß § 8 zu leistenden Vergütung.

    8.5              Sämtliche durch Third Party Services in Third Party Partner Agreements vereinbarte Beträge sind direkt an die Third Party Partner zu zahlen. elbcloud ist nicht in deren Abrechnungsprozess involviert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

    § 9              Rechtsnatur der vereinbarten Leistungen

    9.1              Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, handelt es sich bei den von elbcloud zu erbringenden Leistungen um Dienstleistungen im Sinne des Dienstvertragsrechts.

    9.2              Etwas anderes gilt nur,

    ·       wenn die Leistungen aus der Übereignung oder vorübergehenden oder dauerhaften Überlassung von Software oder Hardware bestehen, oder

    ·       soweit die Parteien ausdrücklich die Erbringung von Werkleistungen vereinbart haben.

    § 10           Abnahme von Werkleistungen

    10.1            Die Regelungen in diesem § 10 gelten nur, sofern eine Werkleistung nach Ziffer 9.2 vereinbart wurde.

    10.2            elbcloud wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft hinsichtlich der jeweiligen Leistungen schriftlich mitteilen. elbcloud kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen, sofern es sich um in sich abgeschlossene Leistungsabschnitte handelt. Dies gilt auch im Falle der Erstellung von Grob- oder Feinkonzepten.

    10.3            Der Kunde hat die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch 20 Werktage nach Zugang der Mitteilung von elbcloud nach Ziffer 10.2 („Prüffrist“) hinsichtlich der Vertragsgemäßheit zu prüfen und abzunehmen.

    10.4            Abnahmetests müssen stets in der für den jeweiligen Einzelfall konkret vorgesehenen Umgebung vorgenommen werden. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher oder geringer Mängel, die die Funktionalität des Werkes nicht beeinträchtigen, oder wegen nicht reproduzierbarer Mängel verweigert werden. Die Abnahme darf auch nicht wegen solcher Fehler verweigert werden, die der Kunde während der Zusammenarbeit bereits vor der Durchführung des Abnahmetests erkannt hat oder hätte erkennen müssen und die er elbcloud nicht schriftlich oder in Textform mitgeteilt hat. elbcloud ist berechtigt, an jeder Abnahme oder Teilabnahme teilzunehmen und die Durchführung der Abnahmetests zu überwachen.

    10.5            Für die Durchführung der Abnahmetests stellt der Kunde Testdaten in den vereinbarten Mengen in maschinenlesbarer Form zur Verfügung.

    10.6            Verweigert der Kunde die Abnahme berechtigterweise, wird elbcloud die abnahmehindernden Fehler innerhalb angemessener Zeit beseitigen und dem Kunden erneut die Abnahmebereitschaft schriftlich mitteilen. Die Parteien werden den Abnahmetest bzw. Teile des Abnahmetest sodann erneut und solange gemäß dieser Ziffer § 10 durchführen, bis dieser erfolgreich ist.

    10.7            Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der in vorstehender Ziffer 10.3 genannten Prüffrist keine abnahmehindernden Fehler schriftlich oder in Textform gerügt hat („Fehlermeldung“) und

    ·       der Kunde die Werkleistungen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs produktiv nutzt, oder

    ·       die Werkleistungen die Abnahmetests durchlaufen haben, oder

    ·       der Kunde die für die Werkleistungen geschuldete Vergütung geleistet hat.

    § 11           Sach- und Rechtsmängelhaftung außerhalb von Dienstleistungen

    11.1            Die Regelungen in diesem § 11 gelten nur, sofern keine Dienstleistung nach 8.5 vereinbart wurde.

    11.2            elbcloud haftet dafür, dass die von elbcloud erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ergebnisse nur unwesentlich mindern, bleiben außer Betracht. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler vom Kunden selbst schnell und mit geringem Aufwand beseitigt werden kann.

    11.3            Der Kunde kann nur Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn er diese elbcloud unverzüglich nach Entdeckung schriftlich detailliert meldet („Mängelanzeige“). Die Mängelanzeige ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Kunde stellt elbcloud auf Anforderung im zumutbaren Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die elbcloud zu einer Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt. Der Kunde verpflichtet seine Mitarbeiter, elbcloud insbesondere zum Zwecke der Mängelerkennung und Mängelbeseitigung umfassend – auch mündlich – Auskunft zu erteilen.

    11.4            Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

    11.5            Ordnungsgemäß gemeldete und von elbcloud zu vertretende Mängel wird elbcloud innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Nachlieferung oder durch Herstellung eines neuen Werkes („Nacherfüllung“) beseitigen. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt elbcloud den Ort, an welchem die Mängelbeseitigung durchgeführt wird. elbcloud ist berechtigt, Mängel im Wege des Fernzugriffs zu beseitigen.

    11.6            Der Kunde wird elbcloud bei der Beseitigung unterstützen und insbesondere Rechner, Räume und Telekommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. elbcloud kann verlangen, dass der Kunde zur Verfügung gestellte Programmteile mit Fehlerkorrekturen (Service Packs oder Patches) einspielt.

    11.7            Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Selbstvornahme einschließlich des Ersatzes der dafür getätigten Aufwendungen, Rücktritt, Minderung der Vergütung, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz erst geltend machen, nachdem er elbcloud zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Nacherfüllung gemäß vorstehender Ziffer 11.5 ablehne, und die Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist. § 636 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fehlschlagen der Nacherfüllung frühestens beim erfolglosen dritten Versuch der Fehlerbeseitigung vorliegt. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist darüber hinaus nur möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen von § 12 erfüllt sind. Im Fall des Rücktritts oder des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung hat der Kunde sämtliche Software oder Teile von Software von allen Speichern zu löschen, sämtliche Kopien der Software und Dokumentation zu vernichten oder an elbcloud zurückzugeben und beides schriftlich zu bestätigen.

    11.8            Der Kunde kann keine Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn er die von elbcloud gelieferte Software oder erbrachte Werkleistungen ändert oder in diese eingreift, es sei denn, er weist nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich gewesen ist.

    11.9            Die Verjährungsfrist für Rechte wegen Mängeln beträgt zwölf Monate und beginnt, soweit Werkleistungen erbracht werden, mit Abnahme bzw. im Falle von Teilabnahmen mit der jeweiligen Teilabnahme und, soweit ein Kauf vorliegt, mit der Ablieferung der Sache zu laufen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von elbcloud oder wenn elbcloud fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist („Kardinalpflicht“).

    11.10          Wird elbcloud aufgrund einer Mängelanzeige des Kunden tätig, bestehen jedoch Zweifel, ob der Mangel tatsächlich besteht und gelingt es dem Kunden nicht, den Mangel nachzuweisen, hat der Kunde elbcloud für den durch die Mängelanzeige entstandenen Aufwand zu vergüten. Wurde im Commercial Agreement oder in der Auftragsbestätigung eine zeitbasierte Vergütung festgelegt, so richtet sich die Höhe der Vergütung danach. Im Übrigen hat der Kunde elbcloud eine angemessene Vergütung zu zahlen, die der üblichen zeitbasierten Vergütung von elbcloud entspricht.

    11.11          Sofern vom Kunden beauftragte Dritte an der Durchführung des Projektes beteiligt sind, übernimmt elbcloud keine Gewähr für Leistungen, Software-Komponenten und/oder Arbeitsergebnisse, die in den Verantwortungsbereich dieser Dritten fallen.

    11.12          Bei der Überlassung von Hardware und/oder Software eines Lieferanten gelten die Vertragsbedingungen des Lieferanten zur Mängelgewährleistung vorrangig.

    11.13          elbcloud haftet dafür, dass die von elbcloud überlassene Software einschließlich der dazugehörigen Dokumentation sowie von elbcloud erbrachte Werkleistungen bei vertragsmäßiger Nutzung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter sind und dass auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.

    11.14          Machen Dritte solche Rechte geltend, hat der Kunde elbcloud hiervon unverzüglich detailliert schriftlich zu informieren. elbcloud wird alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um auf ihre Kosten, die überlassene Software bzw. erbrachten Werkleistungen gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde räumt elbcloud hierzu sämtliche erforderlichen Vollmachten ein und erteilt elbcloud sämtliche hierfür erforderlichen Befugnisse. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß dem vorstehenden Satz nicht nach, ist er verpflichtet, elbcloud durch die verspätete Information entstehende Mehrkosten zu erstatten. elbcloud ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten allein über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und geltend gemachte Ansprüche auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen zu erfüllen, gerichtlich abzuwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich zu beenden.

    11.15          Der Kunde darf Ansprüche Dritter nicht ohne schriftliche Zustimmung von elbcloud anerkennen. Er ist erst berechtigt, die Verhandlungen oder das gerichtliche Verfahren zu übernehmen, wenn elbcloud die Angelegenheit nicht innerhalb einer angemessenen Zeit beilegen kann oder elbcloud hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt. In diesem Fall kann elbcloud mit dem Kunden zusammenarbeiten und den Kunden bei der Abwehr der Ansprüche oder den Verhandlungen angemessen unterstützen.

    11.16          Soweit Rechtsmängel bestehen, ist elbcloud verpflichtet:

    ·       nach ihrer Wahl entweder durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter zu beseitigen, die die vertragsgemäße Nutzung der von elbcloud überlassenen Software bzw. die erbrachten Leistungen beeinträchtigen oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder die Software bzw. die Leistungen in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Software bzw. Leistung nicht erheblich beeinträchtigt wird; und

    ·       im Fall der vorstehenden Ziffer 11.15 die dem Kunden entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung in angemessener Höhe zu erstatten, sofern der Kunde selbst die Rechtsverteidigung übernimmt.

    Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

    § 12           Haftung

    12.1            Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB oder Aufwendungsersatz nach § 284 BGB kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er elbcloud zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne, und die Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.

    12.2            Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen wird, vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 12.1, durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet elbcloud ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 12.3 bis 12.9.

    12.3            elbcloud haftet vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 12.2 und der nachstehenden Ziffer 12.9 unbeschränkt nur in folgenden Fällen:

    ·       bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

    ·       bei schuldhaften Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.

    12.4            Soweit nicht ein Fall schuldhafter Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten gemäß vorstehender Ziffer 12.3 vorliegt, haftet elbcloud für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

    12.5            Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von elbcloud für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

    12.6            Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung für Datenverlust besteht darüber hinaus nur, soweit der Kunde durch entsprechende Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann und er sämtlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.

    12.7            Soweit durch den Einsatz von Hardware oder Software, welche nicht von elbcloud hergestellt wurde oder von einem Lieferanten stammt, dem Kunden ein Schaden entsteht, übernimmt elbcloud dem Kunden gegenüber hierfür keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung seitens elbcloud.

    12.8            Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehenden Ziffern 12.2 bis 12.7 gelten auch für die außervertragliche Haftung und zugunsten der Erfüllungsgehilfen von elbcloud.

    12.9            Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

    § 13           Freistellungsverpflichtung

    13.1            Falls Dritte Ansprüche gegen den Kunden oder elbcloud geltend machen, dass die jeweils andere Partei des Vertrags durch übermittelte Daten, Designs, Software, Leistungen oder sonstige Informationen Immaterialgüterrechte des Dritten verletzt haben, muss diese Partei, die die betreffenden Informationen an die andere Partei übermittelt hat, die Kosten für die (gerichtliche und außergerichtliche) Verteidigung gegen diese Ansprüche (inklusive Rechtskosten) übernehmen und muss die andere Partei von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden freistellen und schadlos halten. Diese Freistellungsverpflichtung setzt voraus, dass die von Dritter Seite in Anspruch genommene Partei folgende Verpflichtungen einhält:

    ·                  die zur Freistellung verpflichtete Partei wird zeitnah schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Geltendmachung der Ansprüche hierüber informiert und

    ·                  die zur Freistellung verpflichtete Partei ermächtigt die andere Partei zur Führung von Verhandlungen mit dem Anspruchsteller und gestattet der anderen Partei die (gerichtliche und außergerichtliche) Verteidigung und Verhandlungsführung nach deren eigenem Ermessen.

    13.2            Die zur Freistellung verpflichtete Partei informiert und autorisiert und unterstützt die andere Partei nach besten Kräften im Rahmen der Verteidigung, Verhandlung und Streitbeilegung.

    13.3            elbcloud ist nicht zur Freistellung verpflichtet, soweit der Drittanspruch auf Handlungen des Kunden gegenüber Dritten beruht, wenn bei bestimmungsgemäßer Inanspruchnahme der Leistungen von elbcloud durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt worden wären.

    § 14           Beziehung zu Third Party Partners

    14.1            Das Recht des Kunden zur und die Bedingungen der Nutzung der Third Party Services richtet sich ausschließlich nach den Third Party Partner Agreements mit dem jeweiligen Third Party Partner und nicht nach dem Vertrag. elbcloud ist für Third Party Services nicht verantwortlich oder haftbar zu machen.

    14.2            Soweit von elbcloud Software (insb. Konnektoren, Adapter oder Schnittstellen) von Third Party Partners und nicht Lieferanten eingesetzt werden, umfassen die Leistungen von elbcloud diese Softwarewerkzeuge nicht, selbst wenn solche Software im Vertrag als von elbcloud zertifiziert oder unterstützt bezeichnet werden. Für deren rechtzeitige, vollständige oder fehlerfreie Bereitstellung ist elbcloud nicht verantwortlich. Soweit eine zeitgerechte oder vollständige Erbringung der Leistungen dadurch nicht möglich ist, ist elbcloud von der Erfüllung seiner Verpflichtungen unter dem Vertrag befreit.

    § 15           Laufzeit und Kündigung bei Dienstleistungen

    15.1            In Bezug auf Dienstleistungen wird, sofern nicht abweichend vereinbart, der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist wie im Commercial Agreement festgelegt zu kündigen.

    15.2            Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

    15.3            elbcloud ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung die Leistung zu unterbrechen, falls der Kunde sich mit Zahlungen nach dem Vertrag im Verzug befindet und diese Zahlungen nicht binnen 30 Tagen nach Aufforderung leistet oder der Kunde oder einer seiner Angestellten bzw. Dritten eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt.

    15.4            Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Kunden, die trotz einer entsprechenden schriftlichen Rüge nicht innerhalb von 30 Tagen beseitigt wird, ist elbcloud berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab Kündigung sämtliche vereinbarten Zahlungen (auch solche für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist) zuzüglich etwaiger Auslagen und Steuern an elbcloud zu zahlen.

    15.5            Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform.

    15.6            Im Falle einer Kündigung werden dem Kunden alle seine Daten von elbcloud ausgehändigt und von elbcloud 30 Tagen nach Vertragslaufzeit gelöscht. Danach ist nur noch eine mündliche – entsprechend der Regeln zur Stundenvereinbarung – kostenpflichtigen Auskunft möglich.

    § 16           Marketing

    16.1            Jede Partei erklärt ihre ausdrückliche Zustimmung, die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Partei im Rahmen der Eigenwerbung zu nennen, insbesondere als Referenznennung.

    16.2            Zu diesem Zweck räumen sich die Parteien gegenseitig das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich über die Vertragslaufzeit unbegrenzt hinausgehende Nutzungsrecht am jeweiligen Firmennamen und an Wort- und/oder Bildmarken in Social-Media-, Internet-, Werbe-, Presse- und sonstigen Veröffentlichungen ein.

    16.3            Jede Partei kann der Zustimmung zur Nennung der Zusammenarbeit widersprechen (E-Mail genügt). Die jeweils andere Partei wird im Falle eines solchen Widerspruchs alle Social-Media-, Internet-, Werbe-, Presse- und sonstigen Veröffentlichungen zur vorherigen Zustimmung vorlegen, in denen die widersprechende Partei ausdrücklich genannt wird oder in denen auf ihre Aufgaben und Funktionen Bezug genommen wird und die sich auf diesen Vertrag beziehen oder auf die Wort- und/oder Bildmarken oder den Firmennamen der widersprechenden Partei verweisen. Die Zustimmung gilt in diesem Fall nach Ablauf von fünf Werktagen ab Vorlage als erteilt.

    § 17           Vertraulichkeit

    17.1            Die Parteien verpflichten sich, über diesen Vertrag und alle im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages ausgetauschten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei („offenbarende Partei“) im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags an die andere Partei („empfangende Partei“) übermittelt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus ihrem Inhalt oder den Umständen der Übermittlung ergibt, dass diese vertraulich zu behandeln sind.

    17.2            Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter und im Sinne der §§ 15ff. AktG mit ihnen verbundene Unternehmen weitergeben, die im Hinblick auf die Durchführung dieser Vereinbarung zwingend Kenntnis von den jeweiligen Informationen haben müssen und die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

    17.3            Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen:

    ·       die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenbarung durch die offenbarende Partei bekannt waren, ohne dass ein Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung vorliegt oder

    ·       die aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind.

    17.4            Die Geheimhaltungspflicht gilt unbegrenzt über die Vertragslaufzeit hinaus.

    17.5            Mit Vertragsbeendigung sind die jeweils empfangenen vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei zurückzugeben oder, soweit eine Rückgabe aus technischen Gründen nicht möglich ist, zu vernichten. Die Vernichtung ist der offenbarenden Partei innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung schriftlich zu bestätigen. Jede Partei darf eine Kopie solcher Informationen zurückbehalten, soweit sie zu deren Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

    § 18           Datenschutz

    18.1            Die Parteien werden die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (inklusive der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“)) beachten und einhalten.

    18.2            Bei der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag haben die von den Parteien eingesetzten Mitarbeiter möglicherweise Zugriff auf personenbezogene Daten, die von den Parteien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Parteien werden personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen. Verarbeitet elbcloud personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, gilt die zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

    18.3            Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird von Zeit zu Zeit an Änderungen der Rechts- oder Gesetzeslage oder aus sachlichem Grund angepasst, worüber elbcloud den Kunden jeweils in transparenter Form informieren wird. Widerspricht der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Erhalt der Informationen, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung in der dann aktuellen Form.

    18.4            Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Zustimmungen von Angestellten oder Dritten hinsichtlich der Erbringung der Leistungen und der Auftragsverarbeitung durch elbcloud einzuholen (Opt-in), insbesondere im Hinblick auf die Sammlung, Verwendung, Verarbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung persönlicher Informationen und Daten über den jeweils genutzten Kommunikationskanal. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität, die Berechtigung zur Nutzung und Angemessenheit der Daten liegt allein beim Kunden. Der Kunde hat elbcloud auch unverzüglich zu melden, wenn durch einen Widerruf oder eine Anpassung des Opt-in eine Löschung bzw. Anpassung von Daten erforderlich ist.

    18.5            elbcloud benachrichtigt den Kunden unverzüglich telefonisch oder per E-Mail, wenn es feststellt oder Grund zu der Annahme besteht, dass einer der folgenden Fälle eingetreten ist:

    ·       Verlust von Benutzerdaten oder vertraulichen Informationen,

    ·       Versuch, unbefugten Zugang zu Benutzerdaten oder vertraulichen Daten oder Informationen zu erlangen, diese offenzulegen oder zu verwenden oder

    ·       Versuch, Benutzerdaten oder vertrauliche Informationen zu verändern oder zu löschen.

    § 19           Änderungsvorbehalt

    19.1            elbcloud ist berechtigt, seine AGB und, sofern vorhanden, dem Commercial Agreement angehängte Leistungsanhänge und Branchenanhänge mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. elbcloud wird den Kunden rechtzeitig auf die Änderungen in Textform hinweisen, mindestens jedoch 60 Tage vor ihrem Inkrafttreten. Der Kunde kann den Änderungen der AGB innerhalb einer angemessenen, mindestens jedoch 30 Tage betragenen, von elbcloud gesetzten Frist widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht, gelten diese als angenommen. elbcloud wird den Kunden mit der Benachrichtigung über eine Änderung, über das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist elbcloud berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.

    19.2            elbcloud hat das Recht, den Funktionsumfang, das Systemverhalten oder die Schnittstellen seiner Leistungen in zumutbarer Weise zu verändern oder eingesetzte Drittsoftware von Lieferanten durch funktional vergleichbare Software auszutauschen, solange die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung vergleichbar bleibt. Invasive technische Änderungen werden dem Kunden von elbcloud in angemessener Frist vorher angekündigt.

    § 20           Sanktionsklausel

    20.1            Der Kunde sichert zu, dass weder er selbst noch Organmitglieder, Mitarbeiter, kontrollierende Gesellschafter (samt wirtschaftlich Berechtigten) oder sonstige gruppenangehörige Gesellschaften auf einer Sanktionsliste der EU oder der USA geführt werden.

    20.2            Der Kunde sichert zu, sich in der Vergangenheit stets an für ihn anwendbares Sanktionsrecht, insb. solches der EU und – soweit mit für ihn ggf. anwendbaren Antiboykottvorschriften vereinbar – der USA („Anwendbare Sanktionsvorschriften“), gehalten zu haben und dies weiterhin zu tun.

    20.3            Der Kunde unterhält derzeit keine Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen und wird dies auch künftig nicht tun. Er wird sanktionierten Personen insbesondere – weder unmittelbar noch mittelbar – Gelder, wirtschaftliche Ressourcen oder jegliche Arten von Produkten oder Dienstleistungen bereitstellen.

    20.4            Der Kunde sichert zu, sich in der Vergangenheit an alle für ihn ggf. anwendbaren spezialgesetzlichen Screening-Verpflichtungen gegen Sanktionslisten gehalten zu haben und dies auch weiterhin zu tun.

    20.5            Der Kunde sichert ferner zu, dass (i) ihm keine (beabsichtigten oder eingeleiteten) Ermittlungs- oder Verwaltungsverfahren gegen ihn, einzelne Organmitglieder, Mitarbeiter, kontrollierende Gesellschafter (samt wirtschaftlich Berechtigten) oder sonstige gruppenangehörige Gesellschaften im Kontext mit Verstößen gegen Anwendbare Sanktionsvorschriften bekannt sind und es (ii) in den vergangenen fünf Jahren nach seiner Kenntnis nicht zu entsprechenden Verfahren gekommen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kunde die entsprechenden Informationen (Adressat(en) des Verfahrens, Vorwurf, Verfahrensart, zuständige Behörde, Ausgang des Verfahrens) gegenüber der elbcloud vollumfänglich offenlegen.

    20.6            Sollten dem Kunden Umstände bekannt werden, dass gegen weitere Kunden oder sonstige Geschäftspartner des Kunden, einzelne Organmitglieder, Mitarbeiter, kontrollierende Gesellschafter (samt wirtschaftlich Berechtigten) oder sonstige gruppenangehörige Gesellschaften im Kontext mit Verstößen gegen Anwendbare Sanktionsvorschriften Ermittlungs- oder Verwaltungsverfahren beabsichtigt oder bereits eingeleitet worden sind, wird der Kunde elbcloud hierüber umgehend in Kenntnis setzen.

    § 21           Schlussbestimmungen

    21.1            Mündliche Nebenabreden zur Vertragsdokumentation bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    21.2            Soweit in dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Kunde nicht berechtigt (i) gegen Forderungen von elbcloud aufzurechnen, (ii) zu mindern oder (iii) die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

    21.3            Der Kunde darf Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag nur abtreten, wenn elbcloud vorher eine schriftliche Zustimmung hierzu erteilt.

    21.4            Der Vertrag einschließlich dieser AGB und ihrer Auslegung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich dieser AGB, ist der Sitz von elbcloud.

    21.5            Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag einschließlich dieser AGB eine Regelungslücke enthält. Unwirksame oder undurchführbare Regelungen und Regelungslücken werden, durch die gesetzlich zulässige und durchführbare gesetzliche Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach den Vorstellungen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.