Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lund Pawlowski Gbr (elbcloud)
Stand April 2023
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle zwischen der elbcloud, Lund Pawlowski GbR, Von-Essen-Straße 76, 22081 Hamburg (im Folgenden „elbcloud“) und dem Kunden (zusammen auch als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet) geschlossenen Verträge.
- Diese AGB regeln zusammen mit etwaigen einzelvertraglichen Vereinbarungen abschließend die rechtlichen Rahmenbedingungen für sämtliche mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse und gelten ausschließlich. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn elbcloud hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn elbcloud in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.
- Elbcloud wird für den Kunden ein Angebot erstellen, in dem die einzelnen von elbcloud angebotenen Leistungen und, soweit absehbar, der Umfang des Projektes näher definiert werden (im Folgenden „Angebot“). Ein auf Grundlage eines unterzeichneten Angebots geschlossener Vertrag kommt stets unter Einbeziehung dieser AGB zustande (im Folgenden „Vertrag“). Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot und den AGB gelten die Bestimmungen des Angebots vorrangig.
- Diese AGB gelten zudem für alle zukünftigen Verträge zwischen elbcloud und dem Kunden, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
- Angebote von elbcloud sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt ist.
- Leistungserbringung
- Der Leistungsumfang und die Eigenschaften der von elbcloud zu erbringenden Leistungen ergeben sich neben dem unterzeichneten Angebot abschließend aus diesen AGB.
- Elbcloud wird für die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu erbringenden Leistungen qualifiziertes Personal einsetzen, wobei elbcloud dabei selbstverantwortlich entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden.
- Elbcloud setzt für die Leistungserbringung Drittanbieter ein, insbesondere Hersteller und Lieferanten von Hard- und Software (im Folgenden „Lieferanten“ oder einzeln „Lieferant“). Als Lieferanten sind nur solche Drittanbieter zu verstehen, die elbcloud diejenige Hard- oder Software liefern, deren Überlassung Teil der geschuldeten Leistung gegenüber dem Kunden ist.
- Erbringt elbcloud die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten, gelten die Vertragsbedingungen der Lieferanten entsprechend (im Folgenden: „Lieferanten-AGB“) und ergänzen diese AGB. Elbcloud wird den Kunden im Angebot darüber informieren, mit welchem Lieferanten elbcloud bei der Leistungserbringung zusammenarbeitet, sodass der Kunde die Möglichkeit hat, die Lieferanten-AGB zur Kenntnis zu nehmen. Auf Verlangen des Kunden wird elbcloud dem Kunden die Lieferanten-AGB zur Verfügung stellen.
- Besteht ein Widerspruch zwischen diesen AGB und den Lieferanten-AGB, gehen diese AGB vor.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, entscheidet elbcloud, an welchem Ort und zu welcher Zeit die Leistung erbracht wird.
- Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, elbcloud bei ihren Tätigkeiten zu jeder Zeit und nach besten Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der von elbcloud geschuldeten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und für elbcloud kostenlos erbracht werden. Zu den Mitwirkungsleistungen des Kunden zählt insbesondere, alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die für elbcloud zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen notwendig sind. Dies schließt insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen ein:
- Beschaffung und schriftliche Bereitstellung aller Daten, Informationen, Unterlagen sowie der Infrastruktur, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind;
- rechtzeitige und bedarfsgerechte Herbeiführung von Abstimmungen und Entscheidungen;
- Bereitstellung von Datenträgern in einem technisch einwandfreien Zustand;
- Benennung einer für die Bereitstellung verantwortlichen Person sowie des im Falle ihrer Abwesenheit zuständigen Vertreters.
- Soweit die von elbcloud geschuldete Leistung die Wartung von Hardware, Software oder sonstiger IT-Infrastruktur betrifft, treffen den Kunden darüber hinaus folgende Mitwirkungspflichten:
- Vorhandensein eines dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitskonzeptes (insb. Firewall und Netzwerktrennung);
- Vorhandensein von Managebaren Netzwerkkomponenten (Drucker, Switche, Router, Firewall);
- sämtliche vom Kunden eingesetzte Software verfügt über laufende Support-/Updateverträge (insb. Backup- und Sicherheitssoftware);
- regelmäßige und durch qualifizierte Mitarbeiter des Kunden durchgeführte Überwachung der Temperatur, Luftfeuchtigkeit sowie von Wasser- und Rauchbildung im Serverraum;
- Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus dem Angebot ergeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, elbcloud bei ihren Tätigkeiten zu jeder Zeit und nach besten Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der von elbcloud geschuldeten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und für elbcloud kostenlos erbracht werden. Zu den Mitwirkungsleistungen des Kunden zählt insbesondere, alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die für elbcloud zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen notwendig sind. Dies schließt insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen ein:
- Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt
- Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, sind Liefertermine oder -fristen unverbindlich.
- Elbcloud kommt mit ihrer Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Kunde elbcloud zuvor abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zu Leistungserbringung gesetzt hat. Die Abmahnung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die elbcloud die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat elbcloud nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Netzwerkausfälle. Dies gilt auch, wenn die unter Ziffer 3 Satz 1 genannten Liefer- und Leistungsverzögerungen bei Lieferanten oder anderen Erfüllungsgehilfen von elbcloud eintreten.
- In den unter Ziffer 4.3 genannten Fällen ist elbcloud berechtigt, auch bei verbindlich vereinbarten Terminen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Änderung der Leistung (Change Request)
- Wünscht der Kunde nach Abschluss des Vertrages Änderungen der geschuldeten Leistungen, sind diese Änderungswünsche schriftlich oder in Textform bei elbcloud einzureichen. Elbcloud wird gegen gesonderte Vergütung gemäß der jeweils vereinbarten Stundensätze unter technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen, ob die gewünschten Änderungen durchgeführt werden können und dies dem Kunden innerhalb angemessener Frist mitteilen. Haben die Parteien keine Stundensätze vereinbart, kann elbcloud eine angemessene Vergütung verlangen.
- Kann der Änderungswunsch durchgeführt werden, wird elbcloud dem Kunden ein Angebot erstellen, das die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die Preise, den Leistungsinhalt, den Zeitplan und die Abnahmemodalitäten berücksichtigt. Elbcloud behält sich vor, dem Kunden den Aufwand für die Ausarbeitung von Angeboten, die aufgrund eines Änderungswunsches des Kunden erstellt werden, gemäß der jeweils vereinbarten Stundensätze in Rechnung zu stellen. Haben die Parteien keine Stundensätze vereinbart, kann elbcloud eine angemessene Vergütung verlangen.
- Der Kunde hat sich unverzüglich darüber zu äußern, ob er das gemäß Ziffer 5.2 geänderte Angebot annehmen will. Erhält elbcloud das vom Kunden unterzeichnete, geänderte Angebot nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen – gerechnet ab Zugang des Angebots beim Kunden – zurück, ist elbcloud berechtigt, die Vertragsdurchführung ohne Berücksichtigung des Änderungswunsches nach den bestehenden Vereinbarungen fortzusetzen.
- Elbcloud ist beraechtigt, Änderungsverlangen des Kunden abzulehnen, sofern deren Durchführung für elbcloud mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand verbunden oder aus anderen objektiv nachvollziehbaren Gründen nicht zumutbar wäre.
- Solange eine Änderung nicht schriftlich im Angebot vereinbart ist, ist elbcloud nicht zur Ausführung der Leistungsänderung verpflichtet.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Kalendertage, an denen elbcloud Änderungswünsche des Kunden prüft, die Änderungswünsche berücksichtigende Angebote erstellt, Verhandlungen mit dem Kunden über den Inhalt der Angebote führt und/oder an denen die Projektrealisierung in Folge des Änderungsverlangens des Kunden unterbrochen wurde, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist von mindestens 14 Kalendertagen.
- Elbcloud ist berechtigt, Änderungen der von elbcloud geschuldeten Leistungen vorzunehmen, sofern hierdurch die Funktionalitäten der Lösung nicht beeinträchtigt werden und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
- Nutzungsrechte
- Soweit elbcloud für die Erbringung ihrer Leistungen auf IT-Systeme des Kunden zugreifen und/oder diese bearbeiten muss, räumt der Kunde elbcloud, soweit für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer der Leistungserbringung beschränkte, inhaltlich auf den Umfang und den Zweck des Vertrages beschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein.
- Sämtliche Rechte an Leistungsergebnissen von elbcloud, insbesondere Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte, verbleiben bei elbcloud, soweit dem Kunden nicht durch diese AGB oder durch schriftliche Vereinbarung Rechte ausdrücklich eingeräumt werden.
- Der Kunde berücksichtigt die Urheber- und Patentrechte der Lieferanten und nimmt keine Handlungen vor, die diese Rechte beeinträchtigen.
- Soweit nicht – insbesondere im Angebot oder den Lieferanten-AGB – abweichend vereinbart, erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare Nutzungsrecht zum Zwecke der vertraglich vereinbarten Nutzung von Software. Der Kunde darf Software nur zur Abwicklung interner Geschäftsvorfälle verwenden. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende, vollständige oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Software zum Zwecke ihrer Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Software.
- Die Dekompilierung eines ggf. überlassenen Softwarecodes ist nur in den Fällen nach § 69e UrhG erlaubt. Eine Dekompilierung ist nur zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen erlaubt und nur, wenn die dafür notwendigen Informationen nicht anderweitig beschafft werden können. Solche Informationen muss der Kunden zunächst bei elbcloud bzw. beim Servicedienstleister anfordern. Elbcloud ist bereit, dem Kunden die erforderlichen Informationen, insbesondere über Schnittstellen zu anderen Programmen, gegen gesonderte Vergütung des Aufwandes zur Verfügung zu stellen. Beabsichtigt der Kunde, für die Dekompilierung Dritte einzuschalten, bedarf dies der schriftlichen Genehmigung von elbcloud.
- Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung der störungsfreien Benutzbarkeit trägt der Kunde die Beweislast.
- Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vom Kunden zu leistenden Vergütung (Ziffer 7).
- Bei der Überlassung von Software eines Lieferanten, sind stets die Lizenzbedingungen des Lieferanten vorrangig zu beachten.
- Vergütung
- Sofern nicht abweichend vereinbart, hat der Kunde die Leistungen von elbcloud (im Folgenden „Servicepaket“) gemäß dem Angebot zu vergüten.
- Sämtliche Vergütungen werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe in Rechnung gestellt und sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Elbcloud wird die Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der ausstehende Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Elbcloud bleibt es vorbehalten, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist elbcloud berechtigt, die fällige Forderung an ein Inkassobüro zur Einziehung der ausstehenden Forderung abzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu tragen. Dies gilt auch für solche Kosten, die elbcloud durch die gerichtliche Geltendmachung bzw. Durchsetzung der ausstehenden Forderung entstehen.
- Beabsichtigt der Kunde, Servicepakete während der Vertragslaufzeit teilweise oder gänzlich durch gleichwertige Servicepakete zu ersetzen, hat er das Change Request-Verfahren nach Ziffer 5 zu durchlaufen.
- Sämtliche Eigentumsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vom Kunden zu leistenden Vergütung gemäß dieser Ziffer 7.
- RECHTSNATUR DER VEREINBARTEN LEISTUNGEN
- Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, handelt es sich bei den von elbcloud zu erbringenden Leistungen um Dienstleistungen im Sinne des Dienstvertragsrechts.
- Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Leistungen aus
- der vorübergehenden oder dauerhaften Überlassung von Software oder Hardware bestehen
- oder soweit die Parteien ausdrücklich die Erbringung von Werkleistungen vereinbart haben.
- Allein in den Fällen der Ziffer 2 gelten die nachstehenden Bestimmungen gemäß Ziffer 10 (Sachmängelhaftung) und gemäß Ziffer 11 (Rechtsmängelhaftung). Vereinbaren die Parteien die Erbringung von Werkleistungen gemäß Ziffer 8.2 Nummer 2 gelten zudem die Regelungen gemäß Ziffer 9 (Abnahme von Werkleistungen).
- Abnahme von Werkleistungen
- Elbcloud wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft hinsichtlich der jeweiligen Leistungen schriftlich mitteilen. Elbcloud kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen, sofern es sich um in sich abgeschlossene Leistungsabschnitte handelt. Dies gilt auch im Falle der Erstellung von Grob- oder Feinkonzepten.
- Der Kunde hat die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch 20 Werktage nach Zugang der Mitteilung von elbcloud nach Ziffer 1 (Prüffrist) hinsichtlich der Vertragsgemäßheit zu prüfen und abzunehmen.
- Abnahmetests müssen stets in der für den jeweiligen Einzelfall konkret vorgesehenen Umgebung vorgenommen werden. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher oder geringer Mängel, die die Funktionalität des Werkes nicht beeinträchtigen, oder wegen nicht reproduzierbarer Mängel verweigert werden. Die Abnahme darf auch nicht wegen solcher Fehler verweigert werden, die der Kunde während der Zusammenarbeit bereits vor der Durchführung des Abnahmetests erkannt hat oder hätte erkennen müssen und die er elbcloud nicht schriftlich oder in Textform mitgeteilt hat. Elbcloud ist berechtigt, an jeder Abnahme oder Teilabnahme teilzunehmen und die Durchführung der Abnahmetests zu überwachen.
- Für die Durchführung der Abnahmetests stellt der Kunde Testdaten in den vereinbarten Mengen in maschinenlesbarer Form zur Verfügung.
- Verweigert der Kunde die Abnahme berechtigterweise, wird elbcloud die abnahmehindernden Fehler innerhalb angemessener Zeit beseitigen und dem Kunden erneut die Abnahmebereitschaft schriftlich mitteilen. Die Parteien werden den Abnahmetest bzw. Teile des Abnahmetest sodann erneut und solange gemäß dieser Ziffer 9 durchführen, bis dieser erfolgreich ist.
- Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde diese im Rahmen seines Geschäftsbetriebs produktiv nutzt. Dasselbe gilt, wenn die Werkleistungen die Abnahmetests durchlaufen haben und der Kunde innerhalb der in vorstehender Ziffer 2 genannten Prüffrist keine abnahmehindernden Fehler schriftlich oder in Textform gerügt hat (Fehlermeldung).
- Sachmängelhaftung
- Elbcloud haftet dafür, dass die von elbcloud erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ergebnisse nur unwesentlich mindern, bleiben außer Betracht. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler vom Kunden selbst schnell und mit geringem Aufwand beseitigt werden kann.
- Der Kunde kann nur Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn er diese elbcloud unverzüglich nach Entdeckung schriftlich detailliert meldet (Mängelanzeige). Die Mängelanzeige ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Kunde stellt elbcloud auf Anforderung im zumutbaren Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die elbcloud zu einer Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt. Der Kunde verpflichtet seine Mitarbeiter, elbcloud insbesondere zum Zwecke der Mängelerkennung und Mängelbeseitigung umfassend – auch mündlich – Auskunft zu erteilen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Ordnungsgemäß gemeldete und von elbcloud zu vertretende Mängel wird elbcloud innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Nachlieferung oder durch Herstellung eines neuen Werkes („Nacherfüllung“) beseitigen. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt elbcloud den Ort, an welchem die Mängelbeseitigung durchgeführt wird. Elbcloud ist berechtigt, Mängel im Wege des Fernzugriffs zu beseitigen.
- Der Kunde wird elbcloud bei der Beseitigung unterstützen und insbesondere Rechner, Räume und Telekommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Elbcloud kann verlangen, dass der Kunde zur Verfügung gestellte Programmteile mit Fehlerkorrekturen („Service Packs“ oder „Patches“) einspielt.
- Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Selbstvornahme einschließlich des Ersatzes der dafür getätigten Aufwendungen, Rücktritt, Minderung der Vergütung, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz erst geltend machen, nachdem er elbcloud zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Nacherfüllung gemäß vorstehender Ziffer 4 ablehne, und die Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist. § 636 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fehlschlagen der Nacherfüllung frühestens beim erfolglosen dritten Versuch der Fehlerbeseitigung vorliegt. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist darüber hinaus nur möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen von Ziffer 12 („Haftung“) erfüllt sind. Im Fall des Rücktritts oder des „Schadensersatzes statt der ganzen Leistung“ hat der Kunde insbesondere sämtliche Software oder Teile von Software von allen Speichern zu löschen, sämtliche Kopien der Software und Dokumentation zu vernichten oder an elbcloud zurückzugeben und beides schriftlich zu bestätigen.
- Der Kunde kann keine Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn er die von elbcloud gelieferte Software oder erbrachte Werkleistungen ändert oder in diese eingreift, es sei denn, er weist nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich gewesen ist.
- Die Verjährungsfrist für Rechte wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate und beginnt, soweit Werkleistungen erbracht werden, mit Abnahme bzw. im Falle von Teilabnahmen mit der jeweiligen Teilabnahme und, soweit ein Kauf vorliegt, mit der Ablieferung der Sache zu laufen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von elbcloud oder wenn elbcloud fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Wird elbcloud aufgrund einer Mängelanzeige des Kunden tätig, bestehen jedoch Zweifel, ob der Mangel tatsächlich besteht und gelingt es dem Kunden nicht, den Mangel nachzuweisen, hat der Kunde elbcloud für den durch die Mängelanzeige entstandenen Aufwand zu vergüten. Wurde im Angebot eine Vergütung nach Tagessätzen festgelegt, so richtet sich die Höhe der Vergütung danach. Im Übrigen hat der Kunde elbcloud eine angemessene Vergütung zu zahlen.
- Sofern vom Kunden beauftragte Dritte an der Durchführung des Projektes beteiligt sind, übernimmt elbcloud keine Gewähr für Leistungen, Software-Komponenten und/oder Arbeitsergebnisse, die in den Verantwortungsbereich dieser Dritten fallen.
- Für sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 12 („Haftung“).
- Soweit es sich bei den von elbcloud zu erbringenden Leistungen um Dienstleistungen handelt, findet diese Ziffer 10 keine Anwendung.
- Bei der Überlassung von Hardware und/oder Software eines Lieferanten gelten die Vertragsbedingungen des Lieferanten zur Mängelgewährleistung vorrangig.
- Rechtsmängelhaftung
- Elbcloud haftet dafür, dass die von elbcloud überlassene Software einschließlich der dazugehörigen Dokumentation sowie von elbcloud erbrachte Werkleistungen bei vertragsmäßiger Nutzung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter sind und dass auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.
- Machen Dritte solche Rechte geltend, hat der Kunde elbcloud hiervon unverzüglich detailliert schriftlich zu informieren. Elbcloud wird alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um auf ihre Kosten, die überlassene Software bzw. erbrachten Werkleistungen gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde räumt elbcloud hierzu sämtliche erforderlichen Vollmachten ein und erteilt elbcloud sämtliche hierfür erforderlichen Befugnisse. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß dem vorstehenden Satz nicht nach, ist er verpflichtet, elbcloud durch die verspätete Information entstehende Mehrkosten gemäß des jeweils gültigen Arbeitspaketes zu erstatten. Elbcloud ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten allein über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und geltend gemachte Ansprüche auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen zu erfüllen, gerichtlich abzuwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich zu beenden.
- Der Kunde darf Ansprüche Dritter nicht ohne schriftliche Zustimmung von elbcloud anerkennen. Er ist erst berechtigt, die Verhandlungen oder das gerichtliche Verfahren zu übernehmen, wenn elbcloud die Angelegenheit nicht innerhalb einer angemessenen Zeit beilegen kann oder elbcloud hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt. In diesem Fall kann elbcloud mit dem Kunden zusammenarbeiten und den Kunden bei der Abwehr der Ansprüche oder den Verhandlungen angemessen unterstützen.
- Soweit Rechtsmängel bestehen, ist elbcloud verpflichtet:
- nach ihrer Wahl entweder durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter zu beseitigen, die die vertragsgemäße Nutzung der von elbcloud überlassenen Software bzw. die erbrachten Leistungen beeinträchtigen oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder die Software bzw. die Leistungen in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Software bzw. Leistung nicht erheblich beeinträchtigt wird; und
- im Fall der vorstehenden Ziffer 3 die dem Kunden entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung in angemessener Höhe zu erstatten, sofern der Kunde gemäß vorstehender Ziffer 11.3 selbst die Rechtsverteidigung übernimmt. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Die Ziffern 7 bis 10.13 gelten entsprechend für die Rechtsmängelhaftung.
- Haftung
- Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB oder Aufwendungsersatz nach § 284 BGB kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er elbcloud zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne, und die Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.
- Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen wird, vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 1, durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet elbcloud ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 12.3 bis 12.8.
- Elbcloud haftet vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 2 und der nachstehenden Ziffer 12.8 unbeschränkt nur in folgenden Fällen:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei schuldhaften Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
- Soweit nicht ein Fall gemäß vorstehender Ziffer 3 Nummer 2 vorliegt, haftet elbcloud für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von elbcloud für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung für Datenverlust besteht darüber hinaus nur, soweit der Kunde durch entsprechende Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann und er sämtlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
- Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehenden Ziffern 2 bis 12.6 gelten auch für die außervertragliche Haftung und zugunsten der Erfüllungsgehilfen von elbcloud.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Laufzeit/Kündigung
- Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
- Im Hinblick auf Dienstleistungen wird, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Die Kündigung bedarf der gesetzlichen Schriftform.
- Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Quartals.
- VERTRAULICHKEIT
Die Parteien verpflichten sich, alle übermittelten Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie den Inhalt des Vertrages streng vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden sowie insbesondere den Schutz der überlassenen Daten durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (wie das need-to-know-Prinzip) sicherzustellen. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, soweit elbcloud oder der Kunde gesetzlich verpflichtet sind, die Informationen in gerichtlichen Verfahren oder gegenüber einer Behörde offen zu legen oder in Bezug auf Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden und/oder elbcloud oder dem Kunden nachweislich bereits aus anderer Quelle bekannt sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrages hinaus.
- DATENSCHUTZ
Bei der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag haben die von den Parteien eingesetzten Mitarbeiter möglicherweise Zugriff auf personenbezogene Daten, die von den Parteien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Parteien werden personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen. Verarbeitet elbcloud personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, gilt die zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
- Schlussbestimmungen
- Soweit in dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Kunde nicht berechtigt, (i) gegen Forderungen von elbcloud aufzurechnen oder (ii) die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Der Kunde darf Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag nur abtreten, wenn elbcloud vorher eine schriftliche Zustimmung hierzu erteilt.
- Der Vertrag einschließlich dieser AGB und ihrer Auslegung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB ist Hamburg.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform; die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag einschließlich dieser AGB eine Regelungslücke enthält. Unwirksame oder undurchführbare Regelungen und Regelungslücken werden durch die gesetzlich zulässige und durchführbare gesetzliche Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach den Vorstellungen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.